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Freitag, 24. März 2023
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Laut NZZ hätten SP, FDP und Mitte im Parlament versucht, das Kriegsmaterialgesetz «zu lockern». In der «Sonntagszeitung» steht, FDP- Präsident Thierry Burkart habe doch nur versucht, «das Kriegsmaterialgesetz etwas zu lockern». Die «Republik»... weiterlesen
Ganz unverhofft begegnete ich neulich auf Instagram einem Pärli-Bild, das mich staunen liess. Dabu (kl. Bild) von Dabu Fantastic zeigte in seiner Insta-Story ein Kuschel-Bild von sich und einer Frau. Dazu postete der Musiker den Song «Liebi.. weiterlesen
Diego Riandato, Kinder- und Jugendinstruktor der Kantonspolizei, erklärt den Umgang mit Elektrofahrzeugen. Bild: sti
Wie man Elektrofahrzeuge richtig verwendet, welche für wen und wo zugelassen sind und was die Konsequenzen bei Verstössen sein können, erfuhren Interessierte letzte Woche an der Familienbildung des Elternrates Sek RO in Rümlang.
Rümlang. Ob E-Trotti, E-Bike oder Ausgefalleneres: Elektro-Fahrzeuge sind im Trend. Doch wer darf damit wo fahren und wie schnell? Und wofür braucht man einen Fahrausweis? Aufschluss darüber und Inputs, um sich zu informieren, gab ein Vortrag, organisiert vom Elternrat Sek Rümlang-Oberglatt im Rahmen der Familienbildung, am vergangenen Freitag im Gemeindesaal Rümlang.
Die Referenten Diego Riondato von der Kantonspolizei und Daniel Oehner vom Strassenverkehrsamt Zürich sowie Präsident des Elternrates, beleuchten die Thematik aus strafrechtlicher und administrativrechtlicher Sicht. Etwa 30 Personen, darunter auch Jugendliche, nahmen die Gelegenheit wahr. «Unser Ziel ist es, dass unsere Kinder geschützt durchs Leben gehen», erklärte Riondato zu Beginn und verglich mit dem hochgesicherten Gemälde Mona Lisa, bei dem es sich nur um eine Sache handle. «Unsere Kinder sind viel wertvoller.» Umso besser müsse man sie schützen.
Ausgesucht und gekauft sei ein elektrisch betriebenes Fahrzeug schnell. Man müsse sich aber vor dem Kauf gut informieren, auch gebe es immer wieder neue auf dem Markt und die Gesetzgebung hinke hintennach.
Er zeigte Kategorien auf, in welche die Fahrzeuge eingeteilt sind. Langsame E-Bikes, E-Trottis, E-Roller, bei denen sich vieles wie bei Fahrrädern verhält, aber nicht ganz alles. Zum Beispiel dürfen sie erst ab 16 Jahren ohne Fahrausweis gefahren werden, ab 14 mit der Mofaprüfung Kat. M. Weiter die schnellen E-Bikes und klassischen Mofas, welche ab 14 mit der Prüfung Kat. M gelenkt werden dürfen. Dies aber nur von jeweils einer Person, auch wenn es zwei Plätze habe.
Zudem gibt es eine Reihe sogenannter Fun-Fahrzeuge, zum Beispiel Solowheel, Smart Wheel, Crazy Cart. «Alle sind hochgefährlich», so Riondato. Sie dürften nur bei uns nur auf privatem und abgeschlossenem Gelände gefahren werden, also auch nicht auf der Garageneinfahrt zum eigenen Haus. Viele wüssten darüber nicht Bescheid und würden auch beim Kauf der Geräte nicht aufgeklärt. «Man sollte sich unbedingt vorher genau informieren», riet der Kinder-/Jugendinstruktor.
Verstösse gegen die gesetzlichen Vorschriften ziehen unter Umständen ein Strafverfahren, ein Administrativverfahren und versicherungstechnische Abklärungen nach sich.
Weiter zählte Riondato strafrechtliche Vergehen im Strassenverkehr auf, so zum Beispiel Fahren ohne gültigen Fahrausweis oder ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Mögliche Folgen sind: Sachschäden, Körperverletzung, Strafuntersuchung, Ausweisentzug, Probleme mit der Versicherung, welche je nach Verschulden Regress nehmen kann, sowie Schuldgefühle. «Die Kosten und die psychische Belastung können sehr hoch sein», warnte der Verkehrsinstruktor und zeigte die Folgen eines Unfalls auf, der sich wirklich ereignet hatte, mit Kosten von rund 1,5 Millionen. Zehn Prozent Regress seien hier 150 000 Franken. «Sehr viel Geld für einen jungen Menschen.»
Allerdings betonte Diego Riondato, dass das Schweizer Strafrecht bei den Jugendlichen vor allem auf Massnahmen im Sinne von Nacherziehung setze und nicht in erster Linie auf Strafe. Für Leute, die sich genauer mit dem Thema auseinandersetzen wollen, empfahl er die Websites www.fuehrerausweise.ch, www.astra.admin.ch, www.no-front.ch.
Im Anschluss daran informierte Daniel Oehner ausführlich über die möglichen Administrativ-Massnahmen, darunter der Führerausweis-Entzug oder auch Kurse, die absolviert werden müssen. Das Ziel der Administrativverfahren ist laut Oehner ausschliesslich die Verkehrssicherheit. Die Massnahmen seien rein erzieherischer Natur und keine Bestrafung, auch wenn das von Betroffenen oft so empfunden werde. Sie gelten für Jugendliche in gleichem Masse wie für Erwachsene, lediglich die Kosten seien für sie tiefer.
Bettina Sticher
Diego Riandato, Kinder- und Jugendinstruktor der Kantonspolizei, erklärt den Umgang mit Elektrofahrzeugen. Bild: sti
Wie man Elektrofahrzeuge richtig verwendet, welche für wen und wo zugelassen sind und was die Konsequenzen bei Verstössen sein können, erfuhren Interessierte letzte Woche an der Familienbildung des Elternrates Sek RO in Rümlang.
Rümlang. Ob E-Trotti, E-Bike oder Ausgefalleneres: Elektro-Fahrzeuge sind im Trend. Doch wer darf damit wo fahren und wie schnell? Und wofür braucht man einen Fahrausweis? Aufschluss darüber und Inputs, um sich zu informieren, gab ein Vortrag, organisiert vom Elternrat Sek Rümlang-Oberglatt im Rahmen der Familienbildung, am vergangenen Freitag im Gemeindesaal Rümlang.
Die Referenten Diego Riondato von der Kantonspolizei und Daniel Oehner vom Strassenverkehrsamt Zürich sowie Präsident des Elternrates, beleuchten die Thematik aus strafrechtlicher und administrativrechtlicher Sicht. Etwa 30 Personen, darunter auch Jugendliche, nahmen die Gelegenheit wahr. «Unser Ziel ist es, dass unsere Kinder geschützt durchs Leben gehen», erklärte Riondato zu Beginn und verglich mit dem hochgesicherten Gemälde Mona Lisa, bei dem es sich nur um eine Sache handle. «Unsere Kinder sind viel wertvoller.» Umso besser müsse man sie schützen.
Ausgesucht und gekauft sei ein elektrisch betriebenes Fahrzeug schnell. Man müsse sich aber vor dem Kauf gut informieren, auch gebe es immer wieder neue auf dem Markt und die Gesetzgebung hinke hintennach.
Er zeigte Kategorien auf, in welche die Fahrzeuge eingeteilt sind. Langsame E-Bikes, E-Trottis, E-Roller, bei denen sich vieles wie bei Fahrrädern verhält, aber nicht ganz alles. Zum Beispiel dürfen sie erst ab 16 Jahren ohne Fahrausweis gefahren werden, ab 14 mit der Mofaprüfung Kat. M. Weiter die schnellen E-Bikes und klassischen Mofas, welche ab 14 mit der Prüfung Kat. M gelenkt werden dürfen. Dies aber nur von jeweils einer Person, auch wenn es zwei Plätze habe.
Zudem gibt es eine Reihe sogenannter Fun-Fahrzeuge, zum Beispiel Solowheel, Smart Wheel, Crazy Cart. «Alle sind hochgefährlich», so Riondato. Sie dürften nur bei uns nur auf privatem und abgeschlossenem Gelände gefahren werden, also auch nicht auf der Garageneinfahrt zum eigenen Haus. Viele wüssten darüber nicht Bescheid und würden auch beim Kauf der Geräte nicht aufgeklärt. «Man sollte sich unbedingt vorher genau informieren», riet der Kinder-/Jugendinstruktor.
Verstösse gegen die gesetzlichen Vorschriften ziehen unter Umständen ein Strafverfahren, ein Administrativverfahren und versicherungstechnische Abklärungen nach sich.
Weiter zählte Riondato strafrechtliche Vergehen im Strassenverkehr auf, so zum Beispiel Fahren ohne gültigen Fahrausweis oder ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Mögliche Folgen sind: Sachschäden, Körperverletzung, Strafuntersuchung, Ausweisentzug, Probleme mit der Versicherung, welche je nach Verschulden Regress nehmen kann, sowie Schuldgefühle. «Die Kosten und die psychische Belastung können sehr hoch sein», warnte der Verkehrsinstruktor und zeigte die Folgen eines Unfalls auf, der sich wirklich ereignet hatte, mit Kosten von rund 1,5 Millionen. Zehn Prozent Regress seien hier 150 000 Franken. «Sehr viel Geld für einen jungen Menschen.»
Allerdings betonte Diego Riondato, dass das Schweizer Strafrecht bei den Jugendlichen vor allem auf Massnahmen im Sinne von Nacherziehung setze und nicht in erster Linie auf Strafe. Für Leute, die sich genauer mit dem Thema auseinandersetzen wollen, empfahl er die Websites www.fuehrerausweise.ch, www.astra.admin.ch, www.no-front.ch.
Im Anschluss daran informierte Daniel Oehner ausführlich über die möglichen Administrativ-Massnahmen, darunter der Führerausweis-Entzug oder auch Kurse, die absolviert werden müssen. Das Ziel der Administrativverfahren ist laut Oehner ausschliesslich die Verkehrssicherheit. Die Massnahmen seien rein erzieherischer Natur und keine Bestrafung, auch wenn das von Betroffenen oft so empfunden werde. Sie gelten für Jugendliche in gleichem Masse wie für Erwachsene, lediglich die Kosten seien für sie tiefer.
Bettina Sticher
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