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Donnerstag, 26. Mai 2022
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Die Gemeinde Rümlang zählt die Wahlzettel der Gemeinderatswahlen nach. Bild: Gemeinde Rümlang
Das Resultat bei den Rümlanger Gemeinderatswahlen war knapp. Die gewählte Gemeinderätin mit den wenigsten Stimmen hatte nur drei mehr als die nichtgewählte Gemeinderatskandidatin. Daher wird nun nachgezählt.
Rümlang. Wegen eines knappen Unterschieds von nur drei Stimmen zählt die Gemeinde Rümlang die Wahlzettel der Gemeinderatswahlen nun nach. Die bisherige Gemeinderätin Corinne Lee-Wenger (SP) hatte 403 Stimmen erreicht, die neue Kandidatin Albita Scherrer (FDP) 400. Das absolute Mehr betrug 301 Stimmen, die Stimmbeteiligung lag bei 19,67 Prozent. Gemeindepräsident Peter Meier-Neves und Gemeindeschreiber Giorgio Ciroli erklären gemeinsam, warum die Nachzählung erfolgt.
Das Resultat der Gemeinderatswahlen war bei zwei Rümlanger Kandidatinnen für die Legislatur 2022 bis 2026 in der Differenz sehr knapp. Warum war nicht gleich nach der Wahl schon klar, dass nachgezählt werden muss? In Opfikon zum Beispiel musste bei fünf Stimmen Unterschied nachgezählt werden. Wie ist genau die gesetzliche Regelung?
Peter Meier-Neves, Giorgio Ciroli: Das Gesetz über die politischen Rechte regelt, dass bei einem knappen Resultat nachgezählt werden muss. Die Verordnung dazu regelt, wann ein Resultat knapp ist, nämlich wenn der Unterschied kleiner als 0,8 Prozent der Stimmen der gewählten Person ist. Das Gesetz lässt dennoch einen gewissen Interpretationsspielraum zu. Zum Beispiel fehlt eine Frist zur Nachzählung.
Eine Klärung über das Vorgehen mit dem Gemeindeamt war auch dank der Erfahrung von Opfikon erst kurz vor dem Wochenende möglich. Da eine Nachzählung durch die wahlleitende Behörde angeordnet werden muss, wurde der Gemeinderat über das Wochenende darüber informiert. Die formelle Anordnung erfolgte anlässlich der Sitzung vom Dienstagabend.
Warum wird die Frage, ob man die Zahl runden darf, was im Fall von Rümlang genügt hätte, um das Resultat so zu belassen, gesetzlich nicht geregelt?
Diese Frage müsste man dem Gesetzgeber, dem Kantonsrat, stellen. Das Gesetz über die Politischen Rechte regelt die Verfahren für sämtliche Wahlen im Kanton, also auch für die Wahlen in den Ständerat oder in den Regierungsrat. In diesen Fällen geht es um wesentlich grössere Zahlen, bei denen Ab- oder Aufrunden eine marginale Rolle spielt. Auf kommunaler Ebene sind 0,8 Prozent der Stimmen 3,22 Stimmen, da kann eine Stimme Unterschied wesentlich sein.
Wie ist nun der Ablauf der Nachzählung?
Die Wahlprozedur sieht in Rümlang drei Schritte vor. Die Wahlzettel werden bereinigt, das heisst die aufgezählten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit ihrer zugewiesenen Nummer versehen. Danach gelangt der Stimmzettel in die EDV-Erfassung, wo er in ein Computersystem übertragen wird. Danach liefert dieses System Stichproben nach dem Zufallsprinzip, nach welchen wir die korrekten Eingaben nochmals prüfen. Alles im Vier-Augen-Prinzip. Wir werden jeden dieser Schritte überprüfen. Wir überprüfen, ob die richtige Kandidatennummer eingetragen wurde und ob diese dann auch richtig im Computer eingegeben wurde. Auch hier im Vier-Augen-Prinzip.
Wird die Nachzählung nochmals kontrolliert, sollte das Resultat wieder knapp sein oder muss dafür eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht werden?
Wenn das Resultat der Abklärung ergibt, dass das knappe Resultat knapp bleibt, wird es nicht noch einmal überprüft. Das Resultat der Nachzählung gilt.
Falls sich herausstellen sollte, dass beim ersten Mal Fehler passiert sind, werden dann die Abläufe bei den nächsten Wahlen geändert, mehr Personen aufgeboten, wie das die Stadt Opfikon vorhat?
Rümlang hat bereits heute zwei Schritte zur Qualitätssicherung in das Zählprozedere eingebaut. Alles wird im Vier-Augen-System ausgezählt und zudem erfolgen systematische Stichproben. Falls diese Überprüfung nun Verbesserungspotenzial aufzeigt, werden wir die Prozesse und damit die Qualitätssicherung anpassen.
Gab es in der Gemeinde Rümlang schon einmal eine ähnliche Situation?
Diese Situation haben wir das erste Mal.
Die Gemeinde Rümlang zählt die Wahlzettel der Gemeinderatswahlen nach. Bild: Gemeinde Rümlang
Das Resultat bei den Rümlanger Gemeinderatswahlen war knapp. Die gewählte Gemeinderätin mit den wenigsten Stimmen hatte nur drei mehr als die nichtgewählte Gemeinderatskandidatin. Daher wird nun nachgezählt.
Rümlang. Wegen eines knappen Unterschieds von nur drei Stimmen zählt die Gemeinde Rümlang die Wahlzettel der Gemeinderatswahlen nun nach. Die bisherige Gemeinderätin Corinne Lee-Wenger (SP) hatte 403 Stimmen erreicht, die neue Kandidatin Albita Scherrer (FDP) 400. Das absolute Mehr betrug 301 Stimmen, die Stimmbeteiligung lag bei 19,67 Prozent. Gemeindepräsident Peter Meier-Neves und Gemeindeschreiber Giorgio Ciroli erklären gemeinsam, warum die Nachzählung erfolgt.
Das Resultat der Gemeinderatswahlen war bei zwei Rümlanger Kandidatinnen für die Legislatur 2022 bis 2026 in der Differenz sehr knapp. Warum war nicht gleich nach der Wahl schon klar, dass nachgezählt werden muss? In Opfikon zum Beispiel musste bei fünf Stimmen Unterschied nachgezählt werden. Wie ist genau die gesetzliche Regelung?
Peter Meier-Neves, Giorgio Ciroli: Das Gesetz über die politischen Rechte regelt, dass bei einem knappen Resultat nachgezählt werden muss. Die Verordnung dazu regelt, wann ein Resultat knapp ist, nämlich wenn der Unterschied kleiner als 0,8 Prozent der Stimmen der gewählten Person ist. Das Gesetz lässt dennoch einen gewissen Interpretationsspielraum zu. Zum Beispiel fehlt eine Frist zur Nachzählung.
Eine Klärung über das Vorgehen mit dem Gemeindeamt war auch dank der Erfahrung von Opfikon erst kurz vor dem Wochenende möglich. Da eine Nachzählung durch die wahlleitende Behörde angeordnet werden muss, wurde der Gemeinderat über das Wochenende darüber informiert. Die formelle Anordnung erfolgte anlässlich der Sitzung vom Dienstagabend.
Warum wird die Frage, ob man die Zahl runden darf, was im Fall von Rümlang genügt hätte, um das Resultat so zu belassen, gesetzlich nicht geregelt?
Diese Frage müsste man dem Gesetzgeber, dem Kantonsrat, stellen. Das Gesetz über die Politischen Rechte regelt die Verfahren für sämtliche Wahlen im Kanton, also auch für die Wahlen in den Ständerat oder in den Regierungsrat. In diesen Fällen geht es um wesentlich grössere Zahlen, bei denen Ab- oder Aufrunden eine marginale Rolle spielt. Auf kommunaler Ebene sind 0,8 Prozent der Stimmen 3,22 Stimmen, da kann eine Stimme Unterschied wesentlich sein.
Wie ist nun der Ablauf der Nachzählung?
Die Wahlprozedur sieht in Rümlang drei Schritte vor. Die Wahlzettel werden bereinigt, das heisst die aufgezählten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit ihrer zugewiesenen Nummer versehen. Danach gelangt der Stimmzettel in die EDV-Erfassung, wo er in ein Computersystem übertragen wird. Danach liefert dieses System Stichproben nach dem Zufallsprinzip, nach welchen wir die korrekten Eingaben nochmals prüfen. Alles im Vier-Augen-Prinzip. Wir werden jeden dieser Schritte überprüfen. Wir überprüfen, ob die richtige Kandidatennummer eingetragen wurde und ob diese dann auch richtig im Computer eingegeben wurde. Auch hier im Vier-Augen-Prinzip.
Wird die Nachzählung nochmals kontrolliert, sollte das Resultat wieder knapp sein oder muss dafür eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht werden?
Wenn das Resultat der Abklärung ergibt, dass das knappe Resultat knapp bleibt, wird es nicht noch einmal überprüft. Das Resultat der Nachzählung gilt.
Falls sich herausstellen sollte, dass beim ersten Mal Fehler passiert sind, werden dann die Abläufe bei den nächsten Wahlen geändert, mehr Personen aufgeboten, wie das die Stadt Opfikon vorhat?
Rümlang hat bereits heute zwei Schritte zur Qualitätssicherung in das Zählprozedere eingebaut. Alles wird im Vier-Augen-System ausgezählt und zudem erfolgen systematische Stichproben. Falls diese Überprüfung nun Verbesserungspotenzial aufzeigt, werden wir die Prozesse und damit die Qualitätssicherung anpassen.
Gab es in der Gemeinde Rümlang schon einmal eine ähnliche Situation?
Diese Situation haben wir das erste Mal.
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