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Montag, 15. August 2022
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Ein Mountainbike des Vereins Lägern Biketrails ziert eine Einfahrt zum Trail auf dem Grat des Altbergs. Bild: dom
Der Trail auf dem Grat des Altbergs ist bei Mountainbikern beliebt. Bei der Frage, ob die Velofahrer diesen überhaupt befahren dürfen, scheiden sich die Geister.
Furttal. Wer auf den gängigen Suchportalen nach einer Bikeroute im Furttal sucht, wird schnell auf den Biketrail auf dem Altberg-Grat stossen. Zahlreiche Bike- und Outdoor-Portale bewerben den Singletrail als einen der schönsten Biketrails weit über die Region hinaus. «Unglaublich toller Trail auf dem Altberg» oder «der legendäre Altberg-Trail war heute wieder ein reines Bike-Vergnügen», lauten zum Beispiel zwei Online-Kommentare. Grund genug für den Redaktor dieses Artikels, den Trail selbst auszuprobieren und einen Erlebnisbericht darüber zu schreiben (siehe «Furttaler» vom 22. Juli). Die Problematik: Es fehlte das Bewusstsein darüber, dass die Frage, ob der Trail überhaupt von Bikerinnen und Bikern genutzt werden darf, umstritten ist.
Zur Einordnung: Gemäss kantonalem Waldgesetz (§ 6) ist Radfahren und Reiten im Wald nur auf Strassen und Wegen erlaubt. Ausnahmen regelt die Gemeinde. In der kantonalen Waldverordnung wird präzisiert, dass Trampelpfade und Rückegassen (Fahrspuren für die forstliche Bewirtschaftung) nicht dazugehören und dort somit ein allgemeines Radfahr- und Reitverbot gilt. So weit die gesetzliche Ausgangslage. Bloss, als was gilt der Altberg-Trail denn nun? Als Weg oder als Trampelpfad?
Für Erich Sonderer, Förster auf der Altberg-Nordseite, ist die Sache klar: «Der Grat gilt als Trampelpfad beziehungsweise als Fussweg und darf von Bikern nicht befahren werden.» Seit Jahren stelle der zunehmende Strom von Waldnutzern die Forstbetriebe vor grosse Herausforderungen. Wanderer, Biker und Jogger sind nur drei von zahlreichen Gruppen, die den Altberg regelmässig aufsuchen. Wo der Platz enger wird, erhöht sich auch das Konfliktpotenzial. Zumal in einem Naturgebiet wie dem Wald die Bedürfnisse von Flora und Fauna übergeordnet sind und es auch die Anliegen der Waldbesitzer zu berücksichtigen gilt. «Den Bikern stehen die Waldwege und -strassen offen, aber auf die Trampelpfade dürfen sie sich nicht begeben», so Erich Sonderer.
Markus Roth, Präsident vom Verein Lägern Biketrails, sieht hingegen Interpretationsspielraum bei den juristischen Rahmenbedingungen: «Man kann den Trail nicht eindeutig als Trampelpfad definieren.» Unterstützt wird seine Argumentation von der Baudirektion des Kantons Zürich, die auf Anfrage schreibt: «Der Gratweg auf dem Altberg ist zu einem grossen Teil in der amtlichen Vermessung eingezeichnet und gilt nach unserer Ansicht somit als Weg. Das bedeutet, dass Radfahren dort erlaubt ist. Im östlichen Teil ist der Gratweg allerdings nur bis zum Ametshauweg eingezeichnet.»
Kürzlich sorgte ein ähnlicher Fall auf dem Uetliberg für Aufsehen: Zwei Biker wurden von einem Ordnungshüter mit einer Busse belegt, weil sie auf einem Trail gefahren sind, auf dem laut Grün Stadt Zürich, einer Dienstabteilung des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements der Stadt Zürich, das Biken verboten ist. Ihr Rekurs gegen die Bussen führte zu einer rechtlichen Erörterung. Das Statthalteramt hat den Bikern Recht gegeben: Wege, die in Karten der Landestopographie verzeichnet sind und die für das Mountainbike geeignet sind, dürfen befahren werden. Allerdings wurde auch dieser Entscheid angefochten und ist noch nicht rechtskräftig.
Einig sind sich alle Parteien, wenn es um die Verhaltensregeln im Wald geht. «Wir setzen uns mit unserem Verein für gegenseitigen Respekt zwischen den verschiedenen Waldnutzern ein», sagt Markus Roth. «Fairplay» lautet das Stichwort. In die gleiche Kerbe schlägt auch Erich Sonderer: «Auch im Wald gilt es, die Regeln einzuhalten.» Leider gäbe es einen kleinen Teil der Biker, die abseits von Wegen quer durch den Wald fahren und so grossen Schaden für die Natur anrichten. Da ist die Ausgangslage eindeutig: Das ist illegal. Markus Roth sieht noch eine zusätzliche Problematik: «Wenn auf dem Trail nach Regenfällen Wasserlöcher bestehen, wird diesen oft ausgewichen und der Trail damit leider verbreitert.»
Um die Frage, ob auf dem Singletrail auf dem Altberg-Grat Mountainbikes zulässig sind, abschliessend zu klären, wäre wohl ein Gerichtsurteil nötig.
Die involvierten Parteien seien laut Erich Sonderer seit geraumer Zeit daran, Lösungen zu erarbeiten. «Es sind Projekte geplant, aber das gestaltet sich jedoch als langwieriger Prozess, weil bei mehreren betroffenen Gemeinden und zahlreichen privaten Waldbesitzern diverse Interessengruppen involviert sind.» Ein konkretes Projekt hat Dänikon geplant: Die Gemeinde baut einen Biketrail vom Altberg runter ins Gemeindegebiet und will so das Biken kanalisieren.
So herrscht Stand heute Ungewissheit, was die Nutzung des Grat-Trails betrifft. Die Sache wird das Furttal weiterhin beschäftigen. Letztlich liegt es im Interesse aller involvierten Parteien und vor allem auch im Sinne des Naturschutzes, dass in diesem Zusammenhang Lösungen gefunden werden, die für alle tragbar sind.
Dominik Müller
Stellungnahme zum Artikel «Auf zwei Rädern unbedarft über Stock und Stein» im «Furttaler» vom 22. Juli
Mit Bestürzung haben wir – Förster Daniel Dahmen von der Altbergsüdseite und Erich Sonderer von der Nordseite – den Erlebnisbericht von Dominik Müller gelesen. Als Förster sind wir bemüht und gefordert, die verschiedenen Waldnutzer im immer enger werdenden Wald aneinander vorbeizubringen. Gerade in den letzten zwei bis drei Jahren hat der Strom von Waldbesuchern pandemiebedingt und aus Gründen der sehr raschen Motorisierung des Fahrradverkehrs stark zugenommen. Dadurch wird es immer schwieriger, die Anliegen der Waldbesitzer und Grundeigentümer, die Bedürfnisse der wild lebenden Tiere des Waldes, der verschiedenen auch seltenen Pflanzen und der diversen Besuchergruppen wie Wanderer, Biker, Läufer, Pilzsucher, Hundesportler, Reiter etc. unter einen Hut zu bringen. Es ist daher für alle Beteiligten immer wichtiger, die geltenden Verhaltensregeln und Gesetze möglichst einzuhalten. Ein solcher Bericht, der das Radfahren, welches auf diesen Trampelpfaden beziehungsweise Fusswegen klar verboten ist, noch umwirbt, muss sich für die Betroffenen und Verantwortlichen wie ein Schlag ins Gesicht anfühlen. Es ist weiss Gott sinnvoll, seine Freizeit im nahen Wald zu verbringen. Ihrer Feststellung «alles Gute liegt in der Region…» kann ich vollkommen zustimmen. Das haben auch die Gemeindebehörden und die Verantwortlichen des Waldes längst festgestellt. Das Radfahren ist am Altberg auf mindestens 50 Kilometer Waldwegen und Forststrassen erlaubt. Das Bedürfnis mancher Biker, sich auf Trails über Stock und Stein zu bewegen, ist seit einiger Zeit erkannt. Die Instanzen sind daran, einzelne Biketrails an Altberg und Lägern zu legalisieren und damit die Flut von illegalen Pfaden quer durch Wildruhezonen, Naturschutzgebiete, Standorte seltener Pflanzen etc. einzudämmen. Diese Projekte brauchen allerdings einige Zeit, sind doch alle Betroffenen zu berücksichtigen. Von Anfang an ist klar: Alle Menschen sind Gäste im Wald. Es gibt keine VIPs. Jeder soll seine Anliegen einbringen können, sei er Biker, Tourismusanbieter, Holzproduzent, Naturschützer, Jagdverantwortlicher, Reiter, Wanderer und andere mehr. Aber am Ende des Tages müssen sich alle an die gemeinsamen Regeln halten und mit Blick auf die zunehmende Bevölkerungsdichte in unserer Region werden alle Beteiligten Kompromisse machen müssen.
Ihre, im Bericht (einziggenannte) wichtige Bikeregel «Befahren werden soll nur, was dem eigenen Können entspricht und wo die Sicherheit gewährleistet werden kann», möchte ich mit meinen Bikeregeln noch ergänzen:
- Wir Waldnutzerinnen und -nutzer begegnen uns mit Anstand und Respekt
- Wir fahren nur auf bestehenden Wegen: Fahren nicht querfeldein und bleiben auf bezeichneten Wegen und Trails, um die Natur nicht zu schädigen.
- Respektiere lokale Wegsperrungen, sie haben meist einen sinnvollen Grund.
- Biken möglichst nicht in der Dämmerung und nie nachts!
- Sei rücksichtsvoll und gewähre Vortritt: Kündige deine Vorbeifahrt frühzeitig an, um andere Wegbenutzer nicht zu erschrecken.
- Reduziere die Geschwindigkeit beim Überholen oder Kreuzen.
- Mit einem netten Gruss erfreust du auch die kritischen Weggenossen.
Liebe Furttalerinnen und Furttaler, seien Sie herzlich willkommen in unseren Wäldern. Erholen Sie sich prächtig. Fühlen Sie sich wohl. Es ist eine einzigartige Freizeitarena, für die Sie notabene keinen Eintritt bezahlen. Ich bitte Sie, sich dementsprechend zu verhalten.
Erich Sonderer, Förster, Forstrevier Furttal
Ein Mountainbike des Vereins Lägern Biketrails ziert eine Einfahrt zum Trail auf dem Grat des Altbergs. Bild: dom
Der Trail auf dem Grat des Altbergs ist bei Mountainbikern beliebt. Bei der Frage, ob die Velofahrer diesen überhaupt befahren dürfen, scheiden sich die Geister.
Furttal. Wer auf den gängigen Suchportalen nach einer Bikeroute im Furttal sucht, wird schnell auf den Biketrail auf dem Altberg-Grat stossen. Zahlreiche Bike- und Outdoor-Portale bewerben den Singletrail als einen der schönsten Biketrails weit über die Region hinaus. «Unglaublich toller Trail auf dem Altberg» oder «der legendäre Altberg-Trail war heute wieder ein reines Bike-Vergnügen», lauten zum Beispiel zwei Online-Kommentare. Grund genug für den Redaktor dieses Artikels, den Trail selbst auszuprobieren und einen Erlebnisbericht darüber zu schreiben (siehe «Furttaler» vom 22. Juli). Die Problematik: Es fehlte das Bewusstsein darüber, dass die Frage, ob der Trail überhaupt von Bikerinnen und Bikern genutzt werden darf, umstritten ist.
Zur Einordnung: Gemäss kantonalem Waldgesetz (§ 6) ist Radfahren und Reiten im Wald nur auf Strassen und Wegen erlaubt. Ausnahmen regelt die Gemeinde. In der kantonalen Waldverordnung wird präzisiert, dass Trampelpfade und Rückegassen (Fahrspuren für die forstliche Bewirtschaftung) nicht dazugehören und dort somit ein allgemeines Radfahr- und Reitverbot gilt. So weit die gesetzliche Ausgangslage. Bloss, als was gilt der Altberg-Trail denn nun? Als Weg oder als Trampelpfad?
Für Erich Sonderer, Förster auf der Altberg-Nordseite, ist die Sache klar: «Der Grat gilt als Trampelpfad beziehungsweise als Fussweg und darf von Bikern nicht befahren werden.» Seit Jahren stelle der zunehmende Strom von Waldnutzern die Forstbetriebe vor grosse Herausforderungen. Wanderer, Biker und Jogger sind nur drei von zahlreichen Gruppen, die den Altberg regelmässig aufsuchen. Wo der Platz enger wird, erhöht sich auch das Konfliktpotenzial. Zumal in einem Naturgebiet wie dem Wald die Bedürfnisse von Flora und Fauna übergeordnet sind und es auch die Anliegen der Waldbesitzer zu berücksichtigen gilt. «Den Bikern stehen die Waldwege und -strassen offen, aber auf die Trampelpfade dürfen sie sich nicht begeben», so Erich Sonderer.
Markus Roth, Präsident vom Verein Lägern Biketrails, sieht hingegen Interpretationsspielraum bei den juristischen Rahmenbedingungen: «Man kann den Trail nicht eindeutig als Trampelpfad definieren.» Unterstützt wird seine Argumentation von der Baudirektion des Kantons Zürich, die auf Anfrage schreibt: «Der Gratweg auf dem Altberg ist zu einem grossen Teil in der amtlichen Vermessung eingezeichnet und gilt nach unserer Ansicht somit als Weg. Das bedeutet, dass Radfahren dort erlaubt ist. Im östlichen Teil ist der Gratweg allerdings nur bis zum Ametshauweg eingezeichnet.»
Kürzlich sorgte ein ähnlicher Fall auf dem Uetliberg für Aufsehen: Zwei Biker wurden von einem Ordnungshüter mit einer Busse belegt, weil sie auf einem Trail gefahren sind, auf dem laut Grün Stadt Zürich, einer Dienstabteilung des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements der Stadt Zürich, das Biken verboten ist. Ihr Rekurs gegen die Bussen führte zu einer rechtlichen Erörterung. Das Statthalteramt hat den Bikern Recht gegeben: Wege, die in Karten der Landestopographie verzeichnet sind und die für das Mountainbike geeignet sind, dürfen befahren werden. Allerdings wurde auch dieser Entscheid angefochten und ist noch nicht rechtskräftig.
Einig sind sich alle Parteien, wenn es um die Verhaltensregeln im Wald geht. «Wir setzen uns mit unserem Verein für gegenseitigen Respekt zwischen den verschiedenen Waldnutzern ein», sagt Markus Roth. «Fairplay» lautet das Stichwort. In die gleiche Kerbe schlägt auch Erich Sonderer: «Auch im Wald gilt es, die Regeln einzuhalten.» Leider gäbe es einen kleinen Teil der Biker, die abseits von Wegen quer durch den Wald fahren und so grossen Schaden für die Natur anrichten. Da ist die Ausgangslage eindeutig: Das ist illegal. Markus Roth sieht noch eine zusätzliche Problematik: «Wenn auf dem Trail nach Regenfällen Wasserlöcher bestehen, wird diesen oft ausgewichen und der Trail damit leider verbreitert.»
Um die Frage, ob auf dem Singletrail auf dem Altberg-Grat Mountainbikes zulässig sind, abschliessend zu klären, wäre wohl ein Gerichtsurteil nötig.
Die involvierten Parteien seien laut Erich Sonderer seit geraumer Zeit daran, Lösungen zu erarbeiten. «Es sind Projekte geplant, aber das gestaltet sich jedoch als langwieriger Prozess, weil bei mehreren betroffenen Gemeinden und zahlreichen privaten Waldbesitzern diverse Interessengruppen involviert sind.» Ein konkretes Projekt hat Dänikon geplant: Die Gemeinde baut einen Biketrail vom Altberg runter ins Gemeindegebiet und will so das Biken kanalisieren.
So herrscht Stand heute Ungewissheit, was die Nutzung des Grat-Trails betrifft. Die Sache wird das Furttal weiterhin beschäftigen. Letztlich liegt es im Interesse aller involvierten Parteien und vor allem auch im Sinne des Naturschutzes, dass in diesem Zusammenhang Lösungen gefunden werden, die für alle tragbar sind.
Dominik Müller
Stellungnahme zum Artikel «Auf zwei Rädern unbedarft über Stock und Stein» im «Furttaler» vom 22. Juli
Mit Bestürzung haben wir – Förster Daniel Dahmen von der Altbergsüdseite und Erich Sonderer von der Nordseite – den Erlebnisbericht von Dominik Müller gelesen. Als Förster sind wir bemüht und gefordert, die verschiedenen Waldnutzer im immer enger werdenden Wald aneinander vorbeizubringen. Gerade in den letzten zwei bis drei Jahren hat der Strom von Waldbesuchern pandemiebedingt und aus Gründen der sehr raschen Motorisierung des Fahrradverkehrs stark zugenommen. Dadurch wird es immer schwieriger, die Anliegen der Waldbesitzer und Grundeigentümer, die Bedürfnisse der wild lebenden Tiere des Waldes, der verschiedenen auch seltenen Pflanzen und der diversen Besuchergruppen wie Wanderer, Biker, Läufer, Pilzsucher, Hundesportler, Reiter etc. unter einen Hut zu bringen. Es ist daher für alle Beteiligten immer wichtiger, die geltenden Verhaltensregeln und Gesetze möglichst einzuhalten. Ein solcher Bericht, der das Radfahren, welches auf diesen Trampelpfaden beziehungsweise Fusswegen klar verboten ist, noch umwirbt, muss sich für die Betroffenen und Verantwortlichen wie ein Schlag ins Gesicht anfühlen. Es ist weiss Gott sinnvoll, seine Freizeit im nahen Wald zu verbringen. Ihrer Feststellung «alles Gute liegt in der Region…» kann ich vollkommen zustimmen. Das haben auch die Gemeindebehörden und die Verantwortlichen des Waldes längst festgestellt. Das Radfahren ist am Altberg auf mindestens 50 Kilometer Waldwegen und Forststrassen erlaubt. Das Bedürfnis mancher Biker, sich auf Trails über Stock und Stein zu bewegen, ist seit einiger Zeit erkannt. Die Instanzen sind daran, einzelne Biketrails an Altberg und Lägern zu legalisieren und damit die Flut von illegalen Pfaden quer durch Wildruhezonen, Naturschutzgebiete, Standorte seltener Pflanzen etc. einzudämmen. Diese Projekte brauchen allerdings einige Zeit, sind doch alle Betroffenen zu berücksichtigen. Von Anfang an ist klar: Alle Menschen sind Gäste im Wald. Es gibt keine VIPs. Jeder soll seine Anliegen einbringen können, sei er Biker, Tourismusanbieter, Holzproduzent, Naturschützer, Jagdverantwortlicher, Reiter, Wanderer und andere mehr. Aber am Ende des Tages müssen sich alle an die gemeinsamen Regeln halten und mit Blick auf die zunehmende Bevölkerungsdichte in unserer Region werden alle Beteiligten Kompromisse machen müssen.
Ihre, im Bericht (einziggenannte) wichtige Bikeregel «Befahren werden soll nur, was dem eigenen Können entspricht und wo die Sicherheit gewährleistet werden kann», möchte ich mit meinen Bikeregeln noch ergänzen:
- Wir Waldnutzerinnen und -nutzer begegnen uns mit Anstand und Respekt
- Wir fahren nur auf bestehenden Wegen: Fahren nicht querfeldein und bleiben auf bezeichneten Wegen und Trails, um die Natur nicht zu schädigen.
- Respektiere lokale Wegsperrungen, sie haben meist einen sinnvollen Grund.
- Biken möglichst nicht in der Dämmerung und nie nachts!
- Sei rücksichtsvoll und gewähre Vortritt: Kündige deine Vorbeifahrt frühzeitig an, um andere Wegbenutzer nicht zu erschrecken.
- Reduziere die Geschwindigkeit beim Überholen oder Kreuzen.
- Mit einem netten Gruss erfreust du auch die kritischen Weggenossen.
Liebe Furttalerinnen und Furttaler, seien Sie herzlich willkommen in unseren Wäldern. Erholen Sie sich prächtig. Fühlen Sie sich wohl. Es ist eine einzigartige Freizeitarena, für die Sie notabene keinen Eintritt bezahlen. Ich bitte Sie, sich dementsprechend zu verhalten.
Erich Sonderer, Förster, Forstrevier Furttal
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