Hast Du etwas Spannendes beobachtet?
Sende uns ein Bild oder Video! Bild hochladen
Freitag, 27. Januar 2023
Sende uns ein Bild oder Video! Bild hochladen
Die Stimmbürger haben vor acht Jahren entschieden, der Massenzuwanderung einen Riegel zu vorzuschieben. Seither steht in der Schweizerischen Bundesverfassung: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.»... weiterlesen
Ich bin manchmal ein sehr einfaches Gemüt. Wenn irgendwo «Sex» draufsteht, klicke ich drauf. So wie neulich, als mir ein Newsportal eine Pushnachricht beschert, in der die Rede von einem neuen Schweizer Film ist, in dem so viel Sex zu sehen.. weiterlesen
Vor allem in der Nacht kann sich der Fluglärm negativ auf die Gesundheit auswirken. Foto: Adobe Stock
Neue Grenzwerte für Fluglärm. Die Eidgenössische Kommission für Lärmgrenzwerte hat letzte Woche strengere Grenzwerte und eine längere Nachtruhe empfohlen. Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich sieht sich mit seinen Anliegen bestätigt.
Flughafen. Nicht nur eine massive Verschärfung der Lärmgrenzwerte für Fluglärm, sondern auch eine Ausdehnung der Nachtruhe auf die Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr werde von der Eidgenössischen Kommission für Lärmgrenzwerte empfohlen, teilt der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (sbfz) mit Sitz in Niederhasli mit. Die Kommission hatte den 131-seitigen Bericht am Donnerstag vergangener Woche publiziert. «Diese Empfehlung hat zwar vorerst keine unmittelbare Auswirkung auf den effektiven Fluglärm in unserer Region», erklärt sbfz-Präsident Roger Götz. Aber sie zeige, dass sich der Fluglärm nach neuesten Erkenntnissen weit störender auswirke, als bisher angenommen worden sei: «Die möglichen negativen Folgen für die Gesundheit werden bestätigt.
Die Nachtruhe ist weit wichtiger, als man früher, als die heute gültigen Grenzwerte festgesetzt worden sind, gemeint hat.» Der Schutzverband sieht sich gemäss seinem Schreiben durch den Expertenbericht in seiner Zielsetzung und Aktivität unterstützt und bestärkt: «Der Schutz unserer Bevölkerung vor Fluglärm ist vor allem spätabends und frühmorgens von hervorragender Wichtigkeit.» Die Empfehlung der Expertenkommission werde jetzt in den politischen Entscheidungsprozess kommen und später voraussichtlich zu einer Anpassung der Lärmschutzverordnung führen. «Anstossen können wir den Prozess nicht, aber Stellung beziehen und uns weiter für den Schutz der Bevölkerung vor schädigendem Lärm engagieren», so Roger Götz. Es komme jetzt darauf an, was Kanton und Bund damit anfangen. Der Schutzverband bleibe dran.
Bettina Sticher
Vor allem in der Nacht kann sich der Fluglärm negativ auf die Gesundheit auswirken. Foto: Adobe Stock
Neue Grenzwerte für Fluglärm. Die Eidgenössische Kommission für Lärmgrenzwerte hat letzte Woche strengere Grenzwerte und eine längere Nachtruhe empfohlen. Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich sieht sich mit seinen Anliegen bestätigt.
Flughafen. Nicht nur eine massive Verschärfung der Lärmgrenzwerte für Fluglärm, sondern auch eine Ausdehnung der Nachtruhe auf die Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr werde von der Eidgenössischen Kommission für Lärmgrenzwerte empfohlen, teilt der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (sbfz) mit Sitz in Niederhasli mit. Die Kommission hatte den 131-seitigen Bericht am Donnerstag vergangener Woche publiziert. «Diese Empfehlung hat zwar vorerst keine unmittelbare Auswirkung auf den effektiven Fluglärm in unserer Region», erklärt sbfz-Präsident Roger Götz. Aber sie zeige, dass sich der Fluglärm nach neuesten Erkenntnissen weit störender auswirke, als bisher angenommen worden sei: «Die möglichen negativen Folgen für die Gesundheit werden bestätigt.
Die Nachtruhe ist weit wichtiger, als man früher, als die heute gültigen Grenzwerte festgesetzt worden sind, gemeint hat.» Der Schutzverband sieht sich gemäss seinem Schreiben durch den Expertenbericht in seiner Zielsetzung und Aktivität unterstützt und bestärkt: «Der Schutz unserer Bevölkerung vor Fluglärm ist vor allem spätabends und frühmorgens von hervorragender Wichtigkeit.» Die Empfehlung der Expertenkommission werde jetzt in den politischen Entscheidungsprozess kommen und später voraussichtlich zu einer Anpassung der Lärmschutzverordnung führen. «Anstossen können wir den Prozess nicht, aber Stellung beziehen und uns weiter für den Schutz der Bevölkerung vor schädigendem Lärm engagieren», so Roger Götz. Es komme jetzt darauf an, was Kanton und Bund damit anfangen. Der Schutzverband bleibe dran.
Bettina Sticher
Lade Fotos..