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Freitag, 27. Januar 2023
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Die Stimmbürger haben vor acht Jahren entschieden, der Massenzuwanderung einen Riegel zu vorzuschieben. Seither steht in der Schweizerischen Bundesverfassung: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.»... weiterlesen
Ich bin manchmal ein sehr einfaches Gemüt. Wenn irgendwo «Sex» draufsteht, klicke ich drauf. So wie neulich, als mir ein Newsportal eine Pushnachricht beschert, in der die Rede von einem neuen Schweizer Film ist, in dem so viel Sex zu sehen.. weiterlesen
Für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung in Bülach (im Bild Hort Hohfuri) erhalten Haushalte mit einem massgebenden Einkommen bis 36 000 Franken neu mindestens 90 statt wie bisher 70 Prozent Rabatt. Foto: Martina Kleinsorg
Das Stadtparlament Bülach sprach sich am Montag für eine stärkere Entlastung einkommensschwacher Familien bei der Kinderbetreuung aus und gewährt Jugendlichen per Geschäftsordnung die Möglichkeit zu politischen Vorstössen. Die Rechnung 2020 wurde einstimmig genehmigt.
Bülach. Familien mit geringem Einkommen sollen in Zukunft stärker subventioniert werden, wenn es um die familien- und schulergänzende Betreuung geht, entschied das Bülacher Stadtparlament in seiner Sitzung am Montag. Seit August 2018 galt ein lineares System, welches für Haushalte mit einem massgebenden Einkommen bis 35000 Franken einen Rabatt von 70 Prozent vorsah. Pro 1000 Franken Mehreinkommen sank der Rabatt um ein Prozent. Davon profitieren konnten Familien bis 110000 Franken Einkommen.
Der Vorschlag des Stadtrates sah neu ein treppenartiges System vor, welches die tieferen Einkommen stärker entlastet. Die bisherigen Rabatte ab 65000 Franken Einkommen sollten beibehalten werden. Gemäss Hochrechnung von 2019 hätten von dieser Änderung 50 von 137 Familien profitiert, es würden Mehrkosten von 40000 Franken gegenüber den 2019 ausbezahlten 578000 Franken generiert.
In ihrem von der Rechnungsprüfungskommission (RPK) empfohlenen Änderungsantrag verlangte die Fachkommission Bildung und Soziales einen Kostendeckungsgrad von mindestens 70 Prozent, «so dass die Mehrkosten im Lot bleiben», wie Laura Hartmann (SVP) erläuterte. So sollen die Einkommen bis 36000 Franken einen Rabatt von mindestens 90 Prozent erhalten, bis 50000 Franken Einkommen werden mindestens 70 Prozent Rabatt gewährt. Wie der Stadtrat die Rabatt-Tabelle bei den höheren Einkommen anpasse, sei ihm überlassen.
«Das Ziel sollte sein, dass die zusätzlich ausbezahlten Rabatte für die tieferen Einkommen bei den höheren Einkommen zu kompensieren sind», so Hartmann. Wichtig sei, dass nach wie vor nur erwerbstätige Eltern Anspruch auf einen Rabatt haben. FDP-, SVP und EVP-Fraktion begrüssten die Antragsänderung, auf Ablehnung stiess diese bei den Grünen und der SP. Mit 16 Ja- zu neun Nein-Stimmen wurde der bereinigte Antrag zur revidierten Beitragsverordnung angenommen.
Seit Anfang Jahr haben Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren gemäss Gemeindeordnung der Stadt Bülach die Möglichkeit, einen Jugendvorstoss in Form eines Postulates mit 28 Unterschriften beim Präsidium des Stadtparlaments einzureichen. Da die Jugendlichen jedoch nicht Mitglieder des Stadtparlaments sind, ist ein strikt analoges Vorgehen, wie es das übliche Verfahren eines Postulates gemäss Geschäftsordnung des Gemeinderates vorsieht, nicht möglich.
Um der Jugend möglichst bald die Möglichkeit zu bieten, sich mittels Jugendvorstoss einzubringen, wolle man nicht noch mindestens sechs Monate bis zur nächsten ordentlichen Revision der Geschäftsordnung warten, sondern bereits jetzt eine entsprechende Anpassung vornehmen, erklärte Damaris Hohler (Grüne). Die Spezialkommission OE Politik hat einen entsprechenden Artikel zum Ablauf des Jugendvorstosses ausgearbeitet. Der Antrag auf Aufnahme in die Geschäftsordnung wurde einstimmig angenommen.
«Das Positive vorweg: Es ist eine unbestrittene Rechnung», eröffnete Romaine Rogenmoser (SVP) im Namen der RPK die Präsentation und nährte damit die Hoffnung, rechtzeitig zum Fussballmatch fertig zu sein. Die Coronakrise habe sich nicht so stark wie nach ersten Hochrechnungen befürchtet auf die Finanzen der Stadt ausgewirkt, trotz weniger Einnahmen und höherer Ausgaben. Der Coronaverlust für Bülach belaufe sich 2020 auf circa 2 Millionen Franken. «Wir sind mit einem blauen Auge davon gekommen», stellte Rogenmoser fest.
Die Rechnung 2020 weist bei einem Ertrag von 149,8 Millionen und einem Aufwand von 148,8 Millionen einen Ertragsüberschuss von rund einer Millionen Franken aus, budgetiert waren 0,7 Millionen. Der finanzpolitischen Reserve wurden 3,17 Millionen Franken zugewiesen, welches ? trotz Corona ? einen Total-Einnahmeüberschuss von 4,2 Millionen Franken bedeute, was «doch eine beträchtliche Summe» sei.
Zum positiven Ergebnis hätten vor allem die Grundstückssteuern beigetragen. Schön zu sehen sei, dass die Abteilungen Bildung und Soziales das meiste Geld ausgeben, alle anderen seien «Nebenschauplätze». Sorge bereite der RPK das «ungebremstes Stellenwachstum», so seien zehn neue Stellen budgetiert, jedoch 20 geschaffen worden. Wenig Freude mache der Selbstfinanzierungsgrad von 65 Prozent, welcher laut Rogenmoser als kritisch zu erachten sei.
Sehr zufrieden mit dem Ergebnis 2020 zeigte sich Finanzvorstand Walter Baur. Drei sehr gute Jahre mit 13 Millionen Ertragsüberschuss und 4,2 Millionen Franken in der finanzpolitischen Reserve belegten, dass man die Finanzen im Griff habe. «Natürlich haben wir jetzt ein schlechtes Jahr: 7,1 Millionen Verlust sind budgetiert, die erste Hochrechnung bis 31. Mai zeigt 6,6 Millionen, also eine halbe Million besser.» Man rechne mit tieferen Steuereinnahmen und höheren Sozialhilfebeiträgen. Der Pandemie-Effekt für Bülach in 2021 werde auf rund 5 Millionen Franken geschätzt, davon seien 700?000 durch die zweite Welle ausgelöst und nicht budgetiert. «Corona bekommt einen Marathon-Charakter: Effekte treten verzögert ein.»
Dennoch wolle man 2022 wieder ein ausgeglichenes Budget erreichen und plane eine schwarze Null. Für die Zukunft gelte: «Wir sind im Wachstum und müssen Investitionen für die nächsten Generationen tätigen. Dazu müssen wir auch eine höhere temporäre Verschuldung in Kauf nehmen.» Die Steuerkraft sei mit 2500 Franken pro Einwohner recht stabil. Bei einem Firmenanteil von knapp 10 Prozent bei den Steuereinnahmen habe man kein Klumpenrisiko wie etwa Kloten. Noch könne man nicht zur Tagesordnung übergehen: Allfällige Corona-Mutationen bedeuteten zusätzliches Planungs- und Prognose-Risiko. Das Stadtparlament genehmigte die Rechnung 2020 einstimmig.
Als Nachfolger von Claudia Forni (Grüne) wurde Andreas Scheuss (Grüne) für den Rest der Amtsdauer 2018/2022 in die Geschäftsprüfungskomission und die Spezialkommission OE Politik gewählt. Das Stadtparlament beschloss einstimmig, den Bülacher Stimmberechtigten die Annahme der Statutenrevision Grundwassergewinnung Stadtforen (GWS) zu empfehlen. Ebenfalls einstimmig genehmigte es den Geschäftsbericht 2020.
Martina Kleinsorg
Für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung in Bülach (im Bild Hort Hohfuri) erhalten Haushalte mit einem massgebenden Einkommen bis 36 000 Franken neu mindestens 90 statt wie bisher 70 Prozent Rabatt. Foto: Martina Kleinsorg
Das Stadtparlament Bülach sprach sich am Montag für eine stärkere Entlastung einkommensschwacher Familien bei der Kinderbetreuung aus und gewährt Jugendlichen per Geschäftsordnung die Möglichkeit zu politischen Vorstössen. Die Rechnung 2020 wurde einstimmig genehmigt.
Bülach. Familien mit geringem Einkommen sollen in Zukunft stärker subventioniert werden, wenn es um die familien- und schulergänzende Betreuung geht, entschied das Bülacher Stadtparlament in seiner Sitzung am Montag. Seit August 2018 galt ein lineares System, welches für Haushalte mit einem massgebenden Einkommen bis 35000 Franken einen Rabatt von 70 Prozent vorsah. Pro 1000 Franken Mehreinkommen sank der Rabatt um ein Prozent. Davon profitieren konnten Familien bis 110000 Franken Einkommen.
Der Vorschlag des Stadtrates sah neu ein treppenartiges System vor, welches die tieferen Einkommen stärker entlastet. Die bisherigen Rabatte ab 65000 Franken Einkommen sollten beibehalten werden. Gemäss Hochrechnung von 2019 hätten von dieser Änderung 50 von 137 Familien profitiert, es würden Mehrkosten von 40000 Franken gegenüber den 2019 ausbezahlten 578000 Franken generiert.
In ihrem von der Rechnungsprüfungskommission (RPK) empfohlenen Änderungsantrag verlangte die Fachkommission Bildung und Soziales einen Kostendeckungsgrad von mindestens 70 Prozent, «so dass die Mehrkosten im Lot bleiben», wie Laura Hartmann (SVP) erläuterte. So sollen die Einkommen bis 36000 Franken einen Rabatt von mindestens 90 Prozent erhalten, bis 50000 Franken Einkommen werden mindestens 70 Prozent Rabatt gewährt. Wie der Stadtrat die Rabatt-Tabelle bei den höheren Einkommen anpasse, sei ihm überlassen.
«Das Ziel sollte sein, dass die zusätzlich ausbezahlten Rabatte für die tieferen Einkommen bei den höheren Einkommen zu kompensieren sind», so Hartmann. Wichtig sei, dass nach wie vor nur erwerbstätige Eltern Anspruch auf einen Rabatt haben. FDP-, SVP und EVP-Fraktion begrüssten die Antragsänderung, auf Ablehnung stiess diese bei den Grünen und der SP. Mit 16 Ja- zu neun Nein-Stimmen wurde der bereinigte Antrag zur revidierten Beitragsverordnung angenommen.
Seit Anfang Jahr haben Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren gemäss Gemeindeordnung der Stadt Bülach die Möglichkeit, einen Jugendvorstoss in Form eines Postulates mit 28 Unterschriften beim Präsidium des Stadtparlaments einzureichen. Da die Jugendlichen jedoch nicht Mitglieder des Stadtparlaments sind, ist ein strikt analoges Vorgehen, wie es das übliche Verfahren eines Postulates gemäss Geschäftsordnung des Gemeinderates vorsieht, nicht möglich.
Um der Jugend möglichst bald die Möglichkeit zu bieten, sich mittels Jugendvorstoss einzubringen, wolle man nicht noch mindestens sechs Monate bis zur nächsten ordentlichen Revision der Geschäftsordnung warten, sondern bereits jetzt eine entsprechende Anpassung vornehmen, erklärte Damaris Hohler (Grüne). Die Spezialkommission OE Politik hat einen entsprechenden Artikel zum Ablauf des Jugendvorstosses ausgearbeitet. Der Antrag auf Aufnahme in die Geschäftsordnung wurde einstimmig angenommen.
«Das Positive vorweg: Es ist eine unbestrittene Rechnung», eröffnete Romaine Rogenmoser (SVP) im Namen der RPK die Präsentation und nährte damit die Hoffnung, rechtzeitig zum Fussballmatch fertig zu sein. Die Coronakrise habe sich nicht so stark wie nach ersten Hochrechnungen befürchtet auf die Finanzen der Stadt ausgewirkt, trotz weniger Einnahmen und höherer Ausgaben. Der Coronaverlust für Bülach belaufe sich 2020 auf circa 2 Millionen Franken. «Wir sind mit einem blauen Auge davon gekommen», stellte Rogenmoser fest.
Die Rechnung 2020 weist bei einem Ertrag von 149,8 Millionen und einem Aufwand von 148,8 Millionen einen Ertragsüberschuss von rund einer Millionen Franken aus, budgetiert waren 0,7 Millionen. Der finanzpolitischen Reserve wurden 3,17 Millionen Franken zugewiesen, welches ? trotz Corona ? einen Total-Einnahmeüberschuss von 4,2 Millionen Franken bedeute, was «doch eine beträchtliche Summe» sei.
Zum positiven Ergebnis hätten vor allem die Grundstückssteuern beigetragen. Schön zu sehen sei, dass die Abteilungen Bildung und Soziales das meiste Geld ausgeben, alle anderen seien «Nebenschauplätze». Sorge bereite der RPK das «ungebremstes Stellenwachstum», so seien zehn neue Stellen budgetiert, jedoch 20 geschaffen worden. Wenig Freude mache der Selbstfinanzierungsgrad von 65 Prozent, welcher laut Rogenmoser als kritisch zu erachten sei.
Sehr zufrieden mit dem Ergebnis 2020 zeigte sich Finanzvorstand Walter Baur. Drei sehr gute Jahre mit 13 Millionen Ertragsüberschuss und 4,2 Millionen Franken in der finanzpolitischen Reserve belegten, dass man die Finanzen im Griff habe. «Natürlich haben wir jetzt ein schlechtes Jahr: 7,1 Millionen Verlust sind budgetiert, die erste Hochrechnung bis 31. Mai zeigt 6,6 Millionen, also eine halbe Million besser.» Man rechne mit tieferen Steuereinnahmen und höheren Sozialhilfebeiträgen. Der Pandemie-Effekt für Bülach in 2021 werde auf rund 5 Millionen Franken geschätzt, davon seien 700?000 durch die zweite Welle ausgelöst und nicht budgetiert. «Corona bekommt einen Marathon-Charakter: Effekte treten verzögert ein.»
Dennoch wolle man 2022 wieder ein ausgeglichenes Budget erreichen und plane eine schwarze Null. Für die Zukunft gelte: «Wir sind im Wachstum und müssen Investitionen für die nächsten Generationen tätigen. Dazu müssen wir auch eine höhere temporäre Verschuldung in Kauf nehmen.» Die Steuerkraft sei mit 2500 Franken pro Einwohner recht stabil. Bei einem Firmenanteil von knapp 10 Prozent bei den Steuereinnahmen habe man kein Klumpenrisiko wie etwa Kloten. Noch könne man nicht zur Tagesordnung übergehen: Allfällige Corona-Mutationen bedeuteten zusätzliches Planungs- und Prognose-Risiko. Das Stadtparlament genehmigte die Rechnung 2020 einstimmig.
Als Nachfolger von Claudia Forni (Grüne) wurde Andreas Scheuss (Grüne) für den Rest der Amtsdauer 2018/2022 in die Geschäftsprüfungskomission und die Spezialkommission OE Politik gewählt. Das Stadtparlament beschloss einstimmig, den Bülacher Stimmberechtigten die Annahme der Statutenrevision Grundwassergewinnung Stadtforen (GWS) zu empfehlen. Ebenfalls einstimmig genehmigte es den Geschäftsbericht 2020.
Martina Kleinsorg
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