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Freitag, 27. Januar 2023
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Die Stimmbürger haben vor acht Jahren entschieden, der Massenzuwanderung einen Riegel zu vorzuschieben. Seither steht in der Schweizerischen Bundesverfassung: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.»... weiterlesen
Ich bin manchmal ein sehr einfaches Gemüt. Wenn irgendwo «Sex» draufsteht, klicke ich drauf. So wie neulich, als mir ein Newsportal eine Pushnachricht beschert, in der die Rede von einem neuen Schweizer Film ist, in dem so viel Sex zu sehen.. weiterlesen
Kein Fahrverbot im Städtli von Eglisau: Die SVP war mit ihrer Beschwerde erfolgreich. Foto: Martina Kleinsorg
Kaum eingeführt, musste das Fahrverbot in der Eglisauer Innenstadt kürzlich wieder aufgehoben werden. Die SVP Eglisau war mit ihrer Beschwerde erfolgreich, wenn auch aus anderen Gründen als angenommen. Das ärgert den Gemeinderat, der das Urteil des Statthalteramts ans Verwaltungsgericht weiterzieht.
Eglisau. In der Eglisauer Innenstadt gilt seit dem 1. Mai ein Fahrverbot, jeweils von Freitagnachmittag bis am Sonntagabend. Das Ziel: Insbesondere an den Sommerwochenenden für Verkehrsberuhigung in der Untergass und der Rheinstrasse zu sorgen. Die Verkehrsanordung war bis Ende September vorgesehen und stellte die erste Etappe des neuen Betriebs- und Gestaltungskonzepts (BGK) dar. Über den Baukredit in Höhe von 270000 Franken für die kurzfristigen baulichen Massnahmen zur Einführung der Begegnungszone sollte an der Gemeindeversammlung im letzten Dezember entschieden werden. Diese musste ausfallen, da aufgrund zu vieler Anmeldungen eine coronakonforme Durchführung nicht möglich war. Nun soll an der Versammlung im Dezember darüber abgestimmt werden. Durch die Verschiebung wollte der Gemeinderat das Fahrverbot einen Sommer lang ausprobieren und die Erfahrungen in die politische Debatte einfliessen lassen - so weit der Plan.
Nun kam aber alles anders. Die SVP Eglisau hatte an einer ausserordentlichen Parteiversammlung Ende April beschlossen, einen Rekurs gegen die vorübergehende Verkehrsanordnung einzulegen. Die Partei kritisierte in erster Linie, dass die Behörde alleine über das befristete temporäre Fahrverbot bestimmte und das Geschäft der Versammlung nicht zur Abstimmung vorlegte. «Das aktuelle Fahrverbot erlaubt keine Zufahrt für beeinträchtigte und betagte Menschen», nennt Regula Peter, Präsidentin der SVP Eglisau, einen der Punkte, der sie am Fahrverbot störte. «Die Argumentation, dass die Polizei diese schon nicht büsst, rechtfertigt diese Diskriminierung nicht.» Weiter seien die betroffenen Strassen die einzige Zufahrt zu öffentlichen Infrastrukturen wie Rhybadi, Schiffsteg, Kirche und Festplatz. Es würden wichtige Parkplätze für Gewerbe und Gastronomie fehlen, auch an regnerischen Wochenenden, wenn der Ansturm bescheiden sei. Als Rekurrentin bat sie das Statthalteramt, den Entscheid der Behörde zu korrigieren und das Geschäft wie vorgängig geplant der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorzulegen.
Das Statthalteramt hat die Beschwerde der lokalen Partei abgewiesen. Der Gemeinderat habe korrekt gehandelt, indem er am 8. März 2021 die vorübergehende Verkehrsanordnung beschloss und in der Folge publizierte, da er für die Verkehrsanordnung auf Gemeindestrassen zuständig sei. Trotzdem musste die Behörde das temporäre Fahrverbot wieder aufheben. Der Grund: Das Statthalteramt kam zum Schluss, dass es der Gemeinderatsbeschluss unterliess, die genauen Bedingungen für die Verkehrsanordnung selber festzulegen. Diese konkreten Angaben, etwa dass das Fahrverbot freitags ab 14 Uhr gelte, seien erst mit der Publikation gemacht worden, weshalb die entsprechenden Signalisationen aufzuheben seien.
Über diesen Entscheid ärgert sich Gemeindepräsident Peter Bär (Fokus Eglisau) sehr, wie er auf Anfrage sagt: «Wir können das Urteil des Statthalteramts nur teilweise nachvollziehen. Es ist nicht fair und nicht verhältnismässig, dass wir den Testversuch wegen eines Formfehlers abbrechen müssen, zumal der Hauptantrag der SVP-Beschwerde vom Statthalteramt abgelehnt wurde.» Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, das Urteil ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen. «Der Versuch ist für uns sehr wichtig. Nur so können wir herausfinden, wie wir weiterfahren sollen», meint Bär. Noch habe er keine Antwort vom Verwaltungsgericht erhalten, hoffe aber, dass das Geschäft speditiv behandelt werde. Denn: «Wir können uns nicht beschweren und gleichzeitig eine neue Anordnung publizieren», sagt der Gemeindepräsident. Eine solche wäre sowieso frühestens im August möglich. Und danach müsste der Gemeinderat 30 Tage warten, um der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, Widerspruch einzulegen. So könnte das Konzept erst im September wieder getestet werden - wenn der Sommer schon fast vorbei ist also. «Als Basis dafür, ob eine solche Sperrung die gewünschten Resultate erzielt oder nicht, reicht das nicht», sagt Bär. Auch die bisherigen Wochenenden dieses Sommers würden es nicht erlauben, ein abschliessendes Urteil über den Versuchsbetrieb fällen zu können.
Zufrieden zeigt sich hingegen Rekurrentin Regula Peter. «Der Entscheid des Statthalteramts hat mich gefreut, auch wenn er sich nicht auf unsere Argumente stützte.» Sie sei zwar überrascht, dass die Behörde einen so wichtigen Bescheid fällen könne, hoffe nun aber, dass die Behörde das Geschäft der Gemeindeversammlung vom Dezember 2021 zur Abstimmung vorlegt. «Damit wäre unser Anliegen, ein demokratischer Entscheid der Eglisauerinnen und Eglisauer, erfüllt.»
Ramona Kobe
Kein Fahrverbot im Städtli von Eglisau: Die SVP war mit ihrer Beschwerde erfolgreich. Foto: Martina Kleinsorg
Kaum eingeführt, musste das Fahrverbot in der Eglisauer Innenstadt kürzlich wieder aufgehoben werden. Die SVP Eglisau war mit ihrer Beschwerde erfolgreich, wenn auch aus anderen Gründen als angenommen. Das ärgert den Gemeinderat, der das Urteil des Statthalteramts ans Verwaltungsgericht weiterzieht.
Eglisau. In der Eglisauer Innenstadt gilt seit dem 1. Mai ein Fahrverbot, jeweils von Freitagnachmittag bis am Sonntagabend. Das Ziel: Insbesondere an den Sommerwochenenden für Verkehrsberuhigung in der Untergass und der Rheinstrasse zu sorgen. Die Verkehrsanordung war bis Ende September vorgesehen und stellte die erste Etappe des neuen Betriebs- und Gestaltungskonzepts (BGK) dar. Über den Baukredit in Höhe von 270000 Franken für die kurzfristigen baulichen Massnahmen zur Einführung der Begegnungszone sollte an der Gemeindeversammlung im letzten Dezember entschieden werden. Diese musste ausfallen, da aufgrund zu vieler Anmeldungen eine coronakonforme Durchführung nicht möglich war. Nun soll an der Versammlung im Dezember darüber abgestimmt werden. Durch die Verschiebung wollte der Gemeinderat das Fahrverbot einen Sommer lang ausprobieren und die Erfahrungen in die politische Debatte einfliessen lassen - so weit der Plan.
Nun kam aber alles anders. Die SVP Eglisau hatte an einer ausserordentlichen Parteiversammlung Ende April beschlossen, einen Rekurs gegen die vorübergehende Verkehrsanordnung einzulegen. Die Partei kritisierte in erster Linie, dass die Behörde alleine über das befristete temporäre Fahrverbot bestimmte und das Geschäft der Versammlung nicht zur Abstimmung vorlegte. «Das aktuelle Fahrverbot erlaubt keine Zufahrt für beeinträchtigte und betagte Menschen», nennt Regula Peter, Präsidentin der SVP Eglisau, einen der Punkte, der sie am Fahrverbot störte. «Die Argumentation, dass die Polizei diese schon nicht büsst, rechtfertigt diese Diskriminierung nicht.» Weiter seien die betroffenen Strassen die einzige Zufahrt zu öffentlichen Infrastrukturen wie Rhybadi, Schiffsteg, Kirche und Festplatz. Es würden wichtige Parkplätze für Gewerbe und Gastronomie fehlen, auch an regnerischen Wochenenden, wenn der Ansturm bescheiden sei. Als Rekurrentin bat sie das Statthalteramt, den Entscheid der Behörde zu korrigieren und das Geschäft wie vorgängig geplant der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorzulegen.
Das Statthalteramt hat die Beschwerde der lokalen Partei abgewiesen. Der Gemeinderat habe korrekt gehandelt, indem er am 8. März 2021 die vorübergehende Verkehrsanordnung beschloss und in der Folge publizierte, da er für die Verkehrsanordnung auf Gemeindestrassen zuständig sei. Trotzdem musste die Behörde das temporäre Fahrverbot wieder aufheben. Der Grund: Das Statthalteramt kam zum Schluss, dass es der Gemeinderatsbeschluss unterliess, die genauen Bedingungen für die Verkehrsanordnung selber festzulegen. Diese konkreten Angaben, etwa dass das Fahrverbot freitags ab 14 Uhr gelte, seien erst mit der Publikation gemacht worden, weshalb die entsprechenden Signalisationen aufzuheben seien.
Über diesen Entscheid ärgert sich Gemeindepräsident Peter Bär (Fokus Eglisau) sehr, wie er auf Anfrage sagt: «Wir können das Urteil des Statthalteramts nur teilweise nachvollziehen. Es ist nicht fair und nicht verhältnismässig, dass wir den Testversuch wegen eines Formfehlers abbrechen müssen, zumal der Hauptantrag der SVP-Beschwerde vom Statthalteramt abgelehnt wurde.» Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, das Urteil ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen. «Der Versuch ist für uns sehr wichtig. Nur so können wir herausfinden, wie wir weiterfahren sollen», meint Bär. Noch habe er keine Antwort vom Verwaltungsgericht erhalten, hoffe aber, dass das Geschäft speditiv behandelt werde. Denn: «Wir können uns nicht beschweren und gleichzeitig eine neue Anordnung publizieren», sagt der Gemeindepräsident. Eine solche wäre sowieso frühestens im August möglich. Und danach müsste der Gemeinderat 30 Tage warten, um der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, Widerspruch einzulegen. So könnte das Konzept erst im September wieder getestet werden - wenn der Sommer schon fast vorbei ist also. «Als Basis dafür, ob eine solche Sperrung die gewünschten Resultate erzielt oder nicht, reicht das nicht», sagt Bär. Auch die bisherigen Wochenenden dieses Sommers würden es nicht erlauben, ein abschliessendes Urteil über den Versuchsbetrieb fällen zu können.
Zufrieden zeigt sich hingegen Rekurrentin Regula Peter. «Der Entscheid des Statthalteramts hat mich gefreut, auch wenn er sich nicht auf unsere Argumente stützte.» Sie sei zwar überrascht, dass die Behörde einen so wichtigen Bescheid fällen könne, hoffe nun aber, dass die Behörde das Geschäft der Gemeindeversammlung vom Dezember 2021 zur Abstimmung vorlegt. «Damit wäre unser Anliegen, ein demokratischer Entscheid der Eglisauerinnen und Eglisauer, erfüllt.»
Ramona Kobe
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