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Sonntag, 7. März 2021
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Die Regensdorferstrasse in Dällikon soll saniert und um einen Meter breiter gemacht werden. Einwohner wehren sich nicht gegen das Projekt, aber gegen das Fällen von knapp 30 Bäumen entlang der Strasse zugunsten eines Velostreifens.
Dällikon. Demnächst steht ein Termin beim Verwaltungsgericht an. Die Akten und Dokumentationen zum geplanten kantonalen Strassenprojekt in Dällikon füllen bereits mehrere Ordner. Jacques Müller und Herbert Oberlin sind bestens dokumentiert, informiert und kennen die Pläne des komplexen Projekts im Detail. Sie wehren sich dagegen, dass mehr als zwei Dutzend gesunde Bäumen im Rahmen des Projekts gefällt werden. Die beiden Männer vertreten über 100 Bewohnerinnen und Bewohner, die meisten davon in den Liegenschaften Hagenwiesenstrasse 3 bis 15 in Dällikon, die auch Eigentümer der Bäume entlang der Hauptstrasse durch Dällikon sind.
Gemäss Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich befinden sich die Hauptstrassen in Dällikon in einem schlechten Zustand und müssen saniert werden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollen Querungsmöglichkeiten für Fussgänger sicherer gestaltet sowie Radwege erstellt werden. Gleichzeitig werden auch Leitungen erneuert. Das Projekt wurde 2018 ausgeschrieben und der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Es sieht Anpassungen am grossen Kreisel, an den Bushaltestellen und an der Strassenführung an der Regensdorferstrasse sowie an der Dänikerstrasse vor.
«Wir sind nicht grundsätzlich gegen das Projekt», sagt Müller. «Aber wir wollen eine korrekte Information für die Bevölkerung. Dazu braucht es eine erneute Planauflage.» Über kantonale Projekte könne die Bevölkerung nicht abstimmen, daher sei eine korrekte Information der Betroffenen unterlässlich, ergänzt Herbert Oberlin. Zu keinen Zeitpunkt sei die Bevölkerung informiert worden, dass die Bäume gefährdet oder sogar gefällt werden müssten. Man wolle auch nicht, dass Velospur und Umweltschutz respektive der Schutz der Bäume gegeneinander ausgespielt würden. Ein Blick in den technischen Bericht vom Frühjahr 2019 zeigt, dass verschiedene Umweltaspekte geprüft und behandelt wurden. Die Frage der Baumreihe war kein grosses Thema. Und in den Plänen waren lediglich einzelne Ausnahmen gelb markiert, sprich auf den Plänen war nicht ersichtlich, dass die Bäume in diesem Strassenabschnitt komplett weg müssen.
Das Projekt Sanierung Ortsdurchfahrt Dällikon sei kein kommunales Projekt, sondern ein Strassenprojekt des Kantons Zürich, hält der Gemeinderat Dällikon in einer Stellungnahme fest. «Der Kanton ist Strasseneigentümer, Projektträger und Bauherrschaft. Die Gemeinde konnte in der Projektierungsphase ihre Anliegen einbringen», äusserst sich Gemeindeschreiber Ruedi Bräm. Als Vorteil erachtet der Gemeinderat, dass der öffentliche Strassenraum der Ortsdurchfahrten neu gestaltet und die Durchfahrt für Radfahrende verbessert werden könne. Gleichzeitig könnten Werkleitungsarbeiten der Gemeinde im Rahmen des Projektes verbunden werden. Nachteile des Projekts seien einzig, wie bei jedem Strassenbauprojekt, dass private Grundeigentümer betroffen sein können und während der Bauzeit Verkehrsbeschränkungen in Kauf zu nehmen sind.
Projektleiter Daniel Zumbach von der Baudirektion des Kantons Zürich sieht auf Anfrage ebenfalls keine Nachteile, die aus dem Strassenprojekt resultieren würden und bezieht sich lediglich auf den Regierungsratsbeschluss vom April 2020. Er sieht auch keine offenen Punkte mehr. Das Bauprojekt sei durch den Regierungsrat festgesetzt und man wolle es auch so umsetzen.
Die Bäume entlang der Regensdorferstrasse wurden 1998 gepflanzt. Vorausgegangen waren lange Diskussionen zwischen dem damaligen Bauherrn und der Gemeinde Dällikon, wie das Erscheinungsbild des Dorfes mit der 270 Meter langen Lärmschutzanlage zu gestalten sei. Wenn die Bäume nun gefällt werden sollen, hat das laut den Rekurrenten substanzielle Auswirkungen auf das Ortsbild von Dällikon. Sie würden auch ihre zusätzliche Funktion als Schadstofffilter, Lärm- und Sichtschutz verlieren. «Das Fällen von solch prächtigen Bäumen ohne Ersatzbepflanzung ist nicht akzeptabel, insbesondere, wenn eine Ersatzbepflanzung nicht sichergestellt ist», sagt Müller.
Die Baumfrage wurde erst aufgrund von Einsprachen und Drängen der Anwohner angegangen und ein Gutachten erstellt. Dabei kam zutage, dass die Bauarbeiten derart nahe ans Wurzelwerk der Bäume kommen, dass diese keine Überlebenschance haben. Der Kanton will deshalb jetzt alle fällen. Die Bäume stehen aber auf Privatgrund. «Der Kanton will, dass die Ersatzbepflanzung auf Kosten der Eigentümer erfolgt, obschon sein Projekt der Grund für das Fällen der Bäume ist», so Müller weiter.
Projektleiter Zumbach hält fest, dass es sich bei den 26 Robinien um invasive Neophyten handle, die gefällt würden, damit die Fahrbahn um einen Meter verbreitert werden könne. «Dadurch kann beidseitig ein Radstreifen markiert werden, der die Sicherheit für die Velofahrenden erhöht», sagt Zumbach. Er verneint, dass es ursprünglich eine Zusicherung gegeben habe, dass die Bäume nicht angetastet würden. «Das ist falsch. Richtig ist, dass ursprünglich die Absicht bestand, mit entsprechenden baulichen Massnahmen die Bäume stehen lassen zu können. Das in Auftrag gegebene Baumgutachten ergab jedoch, dass die Bäume eine Lebenserwartung von maxima 15 Jahren gehabt hätten.» Demnächst entscheidet das Verwaltungsgericht, ob es auf die Klage eingeht, die Pläne neu auflegt und die Kosten regelt.
Sibylle Ratz
Die Regensdorferstrasse in Dällikon soll saniert und um einen Meter breiter gemacht werden. Einwohner wehren sich nicht gegen das Projekt, aber gegen das Fällen von knapp 30 Bäumen entlang der Strasse zugunsten eines Velostreifens.
Dällikon. Demnächst steht ein Termin beim Verwaltungsgericht an. Die Akten und Dokumentationen zum geplanten kantonalen Strassenprojekt in Dällikon füllen bereits mehrere Ordner. Jacques Müller und Herbert Oberlin sind bestens dokumentiert, informiert und kennen die Pläne des komplexen Projekts im Detail. Sie wehren sich dagegen, dass mehr als zwei Dutzend gesunde Bäumen im Rahmen des Projekts gefällt werden. Die beiden Männer vertreten über 100 Bewohnerinnen und Bewohner, die meisten davon in den Liegenschaften Hagenwiesenstrasse 3 bis 15 in Dällikon, die auch Eigentümer der Bäume entlang der Hauptstrasse durch Dällikon sind.
Gemäss Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich befinden sich die Hauptstrassen in Dällikon in einem schlechten Zustand und müssen saniert werden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollen Querungsmöglichkeiten für Fussgänger sicherer gestaltet sowie Radwege erstellt werden. Gleichzeitig werden auch Leitungen erneuert. Das Projekt wurde 2018 ausgeschrieben und der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Es sieht Anpassungen am grossen Kreisel, an den Bushaltestellen und an der Strassenführung an der Regensdorferstrasse sowie an der Dänikerstrasse vor.
«Wir sind nicht grundsätzlich gegen das Projekt», sagt Müller. «Aber wir wollen eine korrekte Information für die Bevölkerung. Dazu braucht es eine erneute Planauflage.» Über kantonale Projekte könne die Bevölkerung nicht abstimmen, daher sei eine korrekte Information der Betroffenen unterlässlich, ergänzt Herbert Oberlin. Zu keinen Zeitpunkt sei die Bevölkerung informiert worden, dass die Bäume gefährdet oder sogar gefällt werden müssten. Man wolle auch nicht, dass Velospur und Umweltschutz respektive der Schutz der Bäume gegeneinander ausgespielt würden. Ein Blick in den technischen Bericht vom Frühjahr 2019 zeigt, dass verschiedene Umweltaspekte geprüft und behandelt wurden. Die Frage der Baumreihe war kein grosses Thema. Und in den Plänen waren lediglich einzelne Ausnahmen gelb markiert, sprich auf den Plänen war nicht ersichtlich, dass die Bäume in diesem Strassenabschnitt komplett weg müssen.
Das Projekt Sanierung Ortsdurchfahrt Dällikon sei kein kommunales Projekt, sondern ein Strassenprojekt des Kantons Zürich, hält der Gemeinderat Dällikon in einer Stellungnahme fest. «Der Kanton ist Strasseneigentümer, Projektträger und Bauherrschaft. Die Gemeinde konnte in der Projektierungsphase ihre Anliegen einbringen», äusserst sich Gemeindeschreiber Ruedi Bräm. Als Vorteil erachtet der Gemeinderat, dass der öffentliche Strassenraum der Ortsdurchfahrten neu gestaltet und die Durchfahrt für Radfahrende verbessert werden könne. Gleichzeitig könnten Werkleitungsarbeiten der Gemeinde im Rahmen des Projektes verbunden werden. Nachteile des Projekts seien einzig, wie bei jedem Strassenbauprojekt, dass private Grundeigentümer betroffen sein können und während der Bauzeit Verkehrsbeschränkungen in Kauf zu nehmen sind.
Projektleiter Daniel Zumbach von der Baudirektion des Kantons Zürich sieht auf Anfrage ebenfalls keine Nachteile, die aus dem Strassenprojekt resultieren würden und bezieht sich lediglich auf den Regierungsratsbeschluss vom April 2020. Er sieht auch keine offenen Punkte mehr. Das Bauprojekt sei durch den Regierungsrat festgesetzt und man wolle es auch so umsetzen.
Die Bäume entlang der Regensdorferstrasse wurden 1998 gepflanzt. Vorausgegangen waren lange Diskussionen zwischen dem damaligen Bauherrn und der Gemeinde Dällikon, wie das Erscheinungsbild des Dorfes mit der 270 Meter langen Lärmschutzanlage zu gestalten sei. Wenn die Bäume nun gefällt werden sollen, hat das laut den Rekurrenten substanzielle Auswirkungen auf das Ortsbild von Dällikon. Sie würden auch ihre zusätzliche Funktion als Schadstofffilter, Lärm- und Sichtschutz verlieren. «Das Fällen von solch prächtigen Bäumen ohne Ersatzbepflanzung ist nicht akzeptabel, insbesondere, wenn eine Ersatzbepflanzung nicht sichergestellt ist», sagt Müller.
Die Baumfrage wurde erst aufgrund von Einsprachen und Drängen der Anwohner angegangen und ein Gutachten erstellt. Dabei kam zutage, dass die Bauarbeiten derart nahe ans Wurzelwerk der Bäume kommen, dass diese keine Überlebenschance haben. Der Kanton will deshalb jetzt alle fällen. Die Bäume stehen aber auf Privatgrund. «Der Kanton will, dass die Ersatzbepflanzung auf Kosten der Eigentümer erfolgt, obschon sein Projekt der Grund für das Fällen der Bäume ist», so Müller weiter.
Projektleiter Zumbach hält fest, dass es sich bei den 26 Robinien um invasive Neophyten handle, die gefällt würden, damit die Fahrbahn um einen Meter verbreitert werden könne. «Dadurch kann beidseitig ein Radstreifen markiert werden, der die Sicherheit für die Velofahrenden erhöht», sagt Zumbach. Er verneint, dass es ursprünglich eine Zusicherung gegeben habe, dass die Bäume nicht angetastet würden. «Das ist falsch. Richtig ist, dass ursprünglich die Absicht bestand, mit entsprechenden baulichen Massnahmen die Bäume stehen lassen zu können. Das in Auftrag gegebene Baumgutachten ergab jedoch, dass die Bäume eine Lebenserwartung von maxima 15 Jahren gehabt hätten.» Demnächst entscheidet das Verwaltungsgericht, ob es auf die Klage eingeht, die Pläne neu auflegt und die Kosten regelt.
Sibylle Ratz
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